Satzung des Fördervereins Dorfgemeinschaft Holsen 1223 e.V.

Auszug aus der Satzung. Die komplette Satzung vom 04.07.2024 in der Fassung der 1. Änderung vom 23.10.2024 können Sie sich mit einem "Klick" auf das PDF-Symbol anschauen und auch herunterladen.

§ 1. Name und Sitz

  1. Der Verein führt den Namen Förderverein Dorfgemeinschaft Holsen 1223.
  2. Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen einzutragen und führt dann den Namen „Förderverein Dorfgemeinschaft Holsen 1223 e.V."
  3. Der Verein hat seinen Sitz in Bünde.

§ 2. Zweck des Vereins

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
  2. Der Verein bezweckt, die Gemeinschaft im Ortsteil Holsen und seine Attraktivität zu fördern. Dies soll insbesondere geschehen durch:
    • die Organisation von kulturellen Veranstaltungen
    • die Durchführung von Dorfgemeinschaftsveranstaltungen
    • die Zusammenarbeit mit örtlichen Vereinen und Einrichtungen

§ 3. Selbstlosigkeit

  1. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  2. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.
  3. Die Mitglieder dürfen bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins keine Anteile des Vereinsvermögens erhalten.
  4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergünstigungen begünstigt werden.