Förderverein Dorfgemeinschaft Holsen 1223 e.V.

Gemeinnützigkeit

Der Förderverein Dorfgemeinschaft Holsen 1223 dient ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff Abgabenordnung (AO).

Der Verein fördert folgende gemeinnützigen Zwecke:

  • Förderung von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. (n) 5) AO sowie
  • Förderung der Heimatpflege, Heimatkunde und der Ortsverschönerung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. (n) 22 AO.

Wir sind deshalb als gemeinnützig anerkannt nach dem Bescheid des Finanzamtes Bünde, StNr. 310/5851/3281, vom 17.07.2024 über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsgemäßen Voraussetzung nach § 60a Abs. 1 AO.

 
Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen

Der gemeinnützige Förderverein Dorfgemeinschaft Holsen 1223 ist daher berechtigt, für Spenden Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) zur Vorlage beim Finanzamt auszustellen.

Mit Ihrer Spende unterstützen Sie also direkt die gemeinnützigen Aufgaben des Fördervereins Dorfgemeinschaft Holsen 1223. Auch Vater Staat unterstützt Sie, denn gleichzeitig können Sie Ihre Spende unter bestimmten Voraussetzungen auch noch steuermindernd beim Finanzamt geltend machen.

Es sind also schon mindestens zwei gewichtige Gründe, die es Ihnen leichter machen sollten, den Förderverein mit einer Spende zu unterstützen und/oder gleich Mitglied zu werden.